Sichern Sie Ihre Vermögenswerte durch Gründung einer Schweizer Kapitalgesellschaft!

Die Schweiz hat nicht nur Steuervorteile gegenüber Deutschland und anderen EU-Ländern sondern bietet darüber hinaus interessante Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Sicherung von Vermögenswerten, die unter Umständen in Deutschland, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, verloren gehen können.
Dies liegt auch daran, dass sich die Schweiz (aus gutem Grund) nicht in die EU einbinden lässt und somit auch die EU Gesetzgebung in der Schweiz grundsätzlich keine Anwendung findet.
Dieser Sonderstatus, den bekanntlich schon zahlreiche deutsche und andere europäische Gutverdiener für sich nutzen, ist nicht nur auf große Vermögenswerte beschränkt.
Sollten in Ihrem Unternehmen noch rentable Geschäftssparten, wie z.B. das operative Geschäft, vorhanden sein, macht es durchaus Sinn darüber nachzudenken, wie Sie diese legal und unerreichbar für Dritte, in die Schweiz verlegen können.
Einem erfolgreichen geschäftlichen Neustart mit geringer Steuerbelastung würde nichts im Wege stehen und die Zugriffsmöglichkeit aus Deutschland scheidet aus, sofern Sie sich im gesetzlich vorgegebenen Korridor bewegen.
Nutzen Sie die Möglichkeiten unseres erfolgreichen Konzeptes zur Sicherung Ihrer Vermögenswerte und Geschäftsgrundlage durch Gründung einer Schweizer Kapitalgesellschaft. Dies kann selbstverständlich auch anonym über eine Treuhandschaft erfolgen.
Unsere Anwälte und Steuerberater in Berlin, Strasbourg und Basel sind gerne bereit einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihnen wahrzunehmen um das für Sie bestmögliche Szenario zu entwerfen und Sie auf diesem Weg legal und kompetent zu begleiten.
Verlieren Sie keine Zeit, falls Sie an der Sicherung Ihres Vermögens interessiert sind. Ist ein Insolvenzverfahren in Deutschland erst einmal beantragt oder eröffnet worden, bleibt hierfür keine Zeit mehr.